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Cyber-Security wird immer wichtiger. Spätestens seit den Attacken auf den Deutschen Bundestag, das Auswärtige Amt und zahlreiche Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens ist ein verstärktes Bewusstsein dafür entstanden, dass insbesondere die öffentliche Hand und Unternehmen die Integrität ihrer informationstechnischen Systeme schützen müssen. Dadurch bedingt nimmt der Markt für die hierfür erforderlichen Produkte und dementsprechend auch der weltweite Handel mit ihnen zu.

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Unser Beitrag zum neuen GCR-Tool zu Vertikalen Wettbewerbsbeschränkungen ist nun online und steht auf der GCR-Website kostenlos zur Verfügung.

Wir haben den Länderbeitrag für Deutschland verfasst und dort die einschlägigen Regelungen sowie relevante Fallpraxis zusammengestellt, gegliedert nach den Themenkomplexen Preisbindung der zweiten Hand (RPM), Meistbegünstigungsklauseln (MFN), Wettbewerbsverbote, Gebietsbeschränkungen sowie selektive Vertriebssysteme. Das Tool enthält entsprechende Beiträge für viele andere Jurisdiktionen weltweit, die jeweils von ausgewählten Kartellrechtskanzleien verfasst wurden.

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Ein wichtiges Anliegen der Europäischen Kommission im Verteidigungs- und Sicherheitssektor ist eine verstärkte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei Beschaffungen. Der Ausbau gemeinsamer Beschaffungen soll nicht nur zu Kostensenkungen und zur Förderung des Wettbewerbs führen, sondern in letzter Konsequenz auch die Kooperation zwischen den europäischen Streitkräften erleichtern. Im vergangenen Jahr veröffentlichte die Kommission in diesem Zusammenhang einen gesonderten Leitfaden, in dem sie den europarechtlichen Rechtsrahmen gemeinsamer Beschaffungsvorhaben in diesem Bereich erläuterte. Ziel war es, den öffentlichen Auftraggebern Unsicherheiten zu nehmen. Es bleibt abzuwarten, ob der Leitfaden unmittelbar eine Häufung gemeinsamer Beschaffungsvorhaben bewirken kann. Allerdings ist damit ohnehin aufgrund der europäischen Initiativen PESCO und dem EDF zu rechnen.

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Bereits seit einigen Jahren wird in Brüssel darüber diskutiert, das Vergaberecht stärker als handelspolitisches Instrument zu nutzen. Die EU hat sich in den letzten Jahren bemüht, durch verschiedene Maßnahmen, wie etwa den raschen Abschluss bilateraler Investitionsabkommen, den ungleichen Marktzugang für europäische Unternehmen in Drittstaaten zu beenden und Wettbewerbsverzerrungen zu verringern. Während nämlich die EU ihre öffentlichen Beschaffungsmärkte für Unternehmen aus Drittländern weitgehend geöffnet hat, gewähren viele dieser Staaten den EU-Unternehmen keinen vergleichbaren Zugang. Zudem können ungeregelte staatliche Förderungen maßgeblich zu unfairem Wettbewerb beitragen und spielen im zukünftigen Verhältnis zu Drittstaaten eine entscheidende Rolle.

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Die neueste Ausgabe der WorldECR (Zeitschrift für Exportkontrollen und Sanktionen) ist erschienen. BLOMSTEIN-Anwälte Dr. Florian Wolf und Dr. Leonard von Rummel haben einen Artikel über die deutsch-französische Zusammenarbeit in der Exportkontrolle von Verteidigungsgütern beigesteuert.

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Der Ausschluss von Unternehmen von Vergabeverfahren wird weiterhin kontrovers diskutiert. Auch die neue Ausgabe der juve beschäftigt sich in einem Beitrag über das neue Wettbewerbsregister erneut mit diesem Thema.

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BLOMSTEIN hat im Rahmen eines Investitionsprüfverfahrens das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beim Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages beraten.

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Am 20. Juli 2020 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung über den Schutz vertraulicher Informationen durch nationale Gerichte in Verfahren zur privaten Durchsetzung des EU-Wettbewerbsrechts veröffentlicht. Sie soll nationalen Gerichten die Orientierung beim Umgang mit vertraulichen Informationen in Kartellschadensersatzverfahren erleichtern.

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Die am 17. Juli 2020 in Kraft getretene Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG-Novelle) sorgt für eine weitere Verschärfungen der Investitionskontrolle. Die Anpassungen entsprechen der bereits im November 2019 von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier angekündigten Industriestrategie 2030 und dienen der Umsetzung der im März 2019 verabschiedeten EU-Screening-VO 2019/452 (EU-Screening-VO). Flankiert wird die AWG-Novelle von einer eilig durch die Covid 19-Pandemie veranlassten und zwischenzeitlich in Kraft getretenen Anpassung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Eine zweite Anpassung der AWV ist für Sommer 2020 zu erwarten, mit der die AWV an die Änderungen des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) angeglichen werden soll.

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Die neue juve ist erschienen. BLOMSTEIN Partner Dr. Roland M. Stein und Dr. Hannes Kern erörtern in der aktuellen Ausgabe in einem Streitgespräch, ob die Anforderungen an die vergaberechtliche Selbstreinigung zu streng sind.

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