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Die Weltbankgruppe hat den Jahresbericht über ihr Sanktionssystem für das Geschäftsjahr 2020 (World Bank Sanctions System Annual Report Fiscal Year 2020 (FY2020)) veröffentlicht , der alle Aktivitäten der Bank für den Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 zusammenfasst. Dem Bericht lässt sich entnehmen, dass die Integrity Vice Presidency 46 neue Untersuchungen aufgenommen und weitere 26 Fälle sowie 22 Vergleiche dem Office of Suspension and Debarment (OSD) übermittelt hat. Das OSD wird geleitet vom Chief Suspension and Debarment Officer (SDO), welcher im besagten Zeitraum 30 Unternehmen suspendiert und gegenüber 19 Beklagten im Wege unbestrittener Beschlüsse Sanktionen erhoben hat. Im gesamten Geschäftsjahr 2020 wurden darüber hinaus sieben Unternehmen und Privatpersonen vom Sanctions Board sanktioniert. Die Entscheidungen können hier abgerufen werden.

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Die Digitalisierung des weltweiten Handels nimmt immer weiter zu. Laut einem Bericht des Handelsblatt werden im 21. Jahrhundert Daten zum wichtigsten Handelsgut. Die fortschreitende Entwicklung der 3D-Drucktechnologie ermöglicht es, statt der Güter Datensätze zu versenden, mit deren Hilfe Waren vor Ort gedruckt werden. Je mehr die Digitalisierung des Handels voranschreitet, desto wichtiger werden Cyber-Security -Produkte.

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Cyber-Security wird immer wichtiger. Spätestens seit den Attacken auf den deutschen Bundestag, das Auswärtige Amt und auf zahlreiche Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens ist klar, dass die Integrität der eigenen informationstechnischen Systeme geschützt werden muss. Der folgende Beitrag verschafft einen Überblick darüber, wie öffentliche Auftraggeber eine erhöhte Cyber-Integrität von Waren und Dienstleistungen im Rahmen von Vergabeverfahren sicherstellen können. Ein weiterer Beitrag erläutert, welche Besonderheiten sich bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen zur Cyber-Security selbst ergeben.

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Cyber-Security wird immer wichtiger. Spätestens seit den Attacken auf den deutschen Bundestag, das Auswärtige Amt und zahlreiche Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens ist ein verstärktes Bewusstsein dafür entstanden, dass insbesondere die öffentliche Hand und Unternehmen die Integrität der vorhandenen informationstechnischen Systeme schützen müssen. Der folgende Beitrag verschafft einen Überblick darüber, welche Besonderheiten sich bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen zur Cyber-Security selbst ergeben. Ein weiterer Beitrag erläutert, wie öffentliche Auftraggeber eine erhöhte Cyber-Integrität im Rahmen von Vergabeverfahren sicherstellen können.

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Cyber-Security wird immer wichtiger. Spätestens seit den Attacken auf den Deutschen Bundestag, das Auswärtige Amt und zahlreiche Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens ist ein verstärktes Bewusstsein dafür entstanden, dass insbesondere die öffentliche Hand und Unternehmen die Integrität ihrer informationstechnischen Systeme schützen müssen. Dadurch bedingt nimmt der Markt für die hierfür erforderlichen Produkte und dementsprechend auch der weltweite Handel mit ihnen zu.

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Unser Beitrag zum neuen GCR-Tool zu Vertikalen Wettbewerbsbeschränkungen ist nun online und steht auf der GCR-Website kostenlos zur Verfügung.

Wir haben den Länderbeitrag für Deutschland verfasst und dort die einschlägigen Regelungen sowie relevante Fallpraxis zusammengestellt, gegliedert nach den Themenkomplexen Preisbindung der zweiten Hand (RPM), Meistbegünstigungsklauseln (MFN), Wettbewerbsverbote, Gebietsbeschränkungen sowie selektive Vertriebssysteme. Das Tool enthält entsprechende Beiträge für viele andere Jurisdiktionen weltweit, die jeweils von ausgewählten Kartellrechtskanzleien verfasst wurden.

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Ein wichtiges Anliegen der Europäischen Kommission im Verteidigungs- und Sicherheitssektor ist eine verstärkte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei Beschaffungen. Der Ausbau gemeinsamer Beschaffungen soll nicht nur zu Kostensenkungen und zur Förderung des Wettbewerbs führen, sondern in letzter Konsequenz auch die Kooperation zwischen den europäischen Streitkräften erleichtern. Im vergangenen Jahr veröffentlichte die Kommission in diesem Zusammenhang einen gesonderten Leitfaden, in dem sie den europarechtlichen Rechtsrahmen gemeinsamer Beschaffungsvorhaben in diesem Bereich erläuterte. Ziel war es, den öffentlichen Auftraggebern Unsicherheiten zu nehmen. Es bleibt abzuwarten, ob der Leitfaden unmittelbar eine Häufung gemeinsamer Beschaffungsvorhaben bewirken kann. Allerdings ist damit ohnehin aufgrund der europäischen Initiativen PESCO und dem EDF zu rechnen.

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Bereits seit einigen Jahren wird in Brüssel darüber diskutiert, das Vergaberecht stärker als handelspolitisches Instrument zu nutzen. Die EU hat sich in den letzten Jahren bemüht, durch verschiedene Maßnahmen, wie etwa den raschen Abschluss bilateraler Investitionsabkommen, den ungleichen Marktzugang für europäische Unternehmen in Drittstaaten zu beenden und Wettbewerbsverzerrungen zu verringern. Während nämlich die EU ihre öffentlichen Beschaffungsmärkte für Unternehmen aus Drittländern weitgehend geöffnet hat, gewähren viele dieser Staaten den EU-Unternehmen keinen vergleichbaren Zugang. Zudem können ungeregelte staatliche Förderungen maßgeblich zu unfairem Wettbewerb beitragen und spielen im zukünftigen Verhältnis zu Drittstaaten eine entscheidende Rolle.

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Die neueste Ausgabe der WorldECR (Zeitschrift für Exportkontrollen und Sanktionen) ist erschienen. BLOMSTEIN-Anwälte Dr. Florian Wolf und Dr. Leonard von Rummel haben einen Artikel über die deutsch-französische Zusammenarbeit in der Exportkontrolle von Verteidigungsgütern beigesteuert.

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Der Ausschluss von Unternehmen von Vergabeverfahren wird weiterhin kontrovers diskutiert. Auch die neue Ausgabe der juve beschäftigt sich in einem Beitrag über das neue Wettbewerbsregister erneut mit diesem Thema.

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