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Die neueste Ausgabe der WorldECR (Zeitschrift für Exportkontrollen und Sanktionen) ist erschienen. BLOMSTEIN-Anwälte Dr. Florian Wolf und Dr. Leonard von Rummel haben einen Artikel über die deutsch-französische Zusammenarbeit in der Exportkontrolle von Verteidigungsgütern beigesteuert.

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BLOMSTEIN hat im Rahmen eines Investitionsprüfverfahrens das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beim Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages beraten.

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Die am 17. Juli 2020 in Kraft getretene Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG-Novelle) sorgt für eine weitere Verschärfungen der Investitionskontrolle. Die Anpassungen entsprechen der bereits im November 2019 von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier angekündigten Industriestrategie 2030 und dienen der Umsetzung der im März 2019 verabschiedeten EU-Screening-VO 2019/452 (EU-Screening-VO). Flankiert wird die AWG-Novelle von einer eilig durch die Covid 19-Pandemie veranlassten und zwischenzeitlich in Kraft getretenen Anpassung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Eine zweite Anpassung der AWV ist für Sommer 2020 zu erwarten, mit der die AWV an die Änderungen des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) angeglichen werden soll.

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Der Kulturgüterschutz dient einerseits der Sicherung, Erhaltung und Bewahrung wichtiger kultureller Zeugnisse der Menschheit und soll zugleich Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche durch Raubguthandel verhindern. Die verschiedenen Regelungen machen es nicht leicht, über die geltenden Ein- und Ausfuhrbeschränkungen stets die Übersicht zu behalten. Da Verstöße jedoch mit harten Sanktionen geahndet werden, sollten die errichteten Verbote und Genehmigungsvorbehalte unbedingt im Blickfeld von Ein- und Ausführern stehen. Anlässlich gewisser Neuerungen durch eine europäische Verordnung bietet dieses Briefing eine grobe Orientierung.

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Die neue DWT-intern 1/2020 ist erschienen. Gleich zwei BLOMSTEIN-Anwälte haben in der aktuellen Ausgabe interessante Artikel zu sicherheits- und verteidigungsrelevanten Themen beigesteuert.

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Mit der 15. Änderung der AWV wird das BMWi seine Kontrolle beim Erwerb deutscher Unternehmen durch EU-ausländische Unternehmen in Kürze erweitern. Die Änderung ist eine unmittelbare Reaktion der Bundesregierung auf die Corona-Krise, da sie insbesondere den Schutz weiter Teile des Gesundheitssektors betrifft. Dieser Entwicklung dürfte auch der Fall des Tübinger Unternehmens CureVac Vorschub geleistet haben, bei dem ein Kauf aus den USA im Raum stand und sich die Frage einer Untersagungsbefugnis stellte. Eine umfassende Erweiterung und Anpassung der Investitionskontrolle im Außenwirtschaftsrecht ist demnächst mit der 16. Änderungsverordnung der AWV zu erwarten. Diese dient vorwiegend der einheitlichen Umsetzung der im April 2019 in Kraft getretenen Verordnung (EU) 2019/452 (EU-Screening-Verordnung) und der Anpassung an die bereits am 8. April 2020 vom Bundeskabinett verabschiedeten AWG-Novelle. Da letztere derzeit noch in den Ausschüssen im Bundestag diskutiert wird, hat das BMWi die aus seiner Sicht besonders dringlichen Anpassungen vorgezogen.

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Seitdem das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 22. April 2020 den neuen Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft vorgestellt hat, ist die Debatte um den Umgang mit Rechtsverstößen in Unternehmen wieder aufgeflammt. Verbände und Experten hatten in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass es ein Hauptziel des neuen Gesetzes sein müsse, Compliance-Maßnahmen und unternehmensinterne Aufklärung von Verstößen zu fördern.

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Schon seit Längerem forciert die Bundesregierung eine noch weitere Verschärfung der nationalen Regeln über die Investitionskontrolle. Diese ist etwa Teil der von Bundeswirtschaftsminister Altmaier im November 2019 vorgelegten Industriestrategie 2030. Parallel ist im April vergangenen Jahres die EU-Screening-Verordnung 2019/452 in Kraft getreten, die den Mitgliedstaaten erstmals verbindliche Vorgaben für einzelne Aspekte der Investitionsprüfung macht. Vor diesem Hintergrund hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) Ende Januar einen Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) vorgelegt. Diesen hat das Bundeskabinett in seiner heutigen Sitzung verabschiedet. Er wird nun das parlamentarische Verfahren in Bundestag und Bundesrat durchlaufen.

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Die derzeitige Covid 19-Pandemie hat sich längst auch zu einer Wirtschaftskrise entwickelt, deren volle Auswirkungen noch nicht absehbar sind. Die Krise erfasst auch solche Unternehmen, die in sogenannten systemrelevanten Bereichen tätig sind und auf deren Einsatz es zum Schutz der öffentlichen Gesundheit besonders ankommt. Nach Ansicht der EU Kommission ist daher gegenwärtig besonders wichtig, einen „Ausverkauf“ von kritischen Unternehmen und Schlüsseltechnologien und eine hierdurch drohende Beeinträchtigung des Gesundheitssektors zu verhindern.

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Der Ausbruch des Coronavirus in Deutschland hat einen unmittelbaren Einfluss auf die operative Exportkontrolle der Unternehmen. Während einerseits manche Exportkontrollabteilungen nicht mehr mit voller Schlagkraft arbeiten können und auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) seine Serviceleistungen, etwa an den Telefon-Hotlines, stark reduzieren musste, steigt gleichzeitig die Gefahr von Beschaffungsbemühungen ungewollter Empfänger von Waren und Technologie.

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