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Mit der 15. Änderung der AWV wird das BMWi seine Kontrolle beim Erwerb deutscher Unternehmen durch EU-ausländische Unternehmen in Kürze erweitern. Die Änderung ist eine unmittelbare Reaktion der Bundesregierung auf die Corona-Krise, da sie insbesondere den Schutz weiter Teile des Gesundheitssektors betrifft. Dieser Entwicklung dürfte auch der Fall des Tübinger Unternehmens CureVac Vorschub geleistet haben, bei dem ein Kauf aus den USA im Raum stand und sich die Frage einer Untersagungsbefugnis stellte. Eine umfassende Erweiterung und Anpassung der Investitionskontrolle im Außenwirtschaftsrecht ist demnächst mit der 16. Änderungsverordnung der AWV zu erwarten. Diese dient vorwiegend der einheitlichen Umsetzung der im April 2019 in Kraft getretenen Verordnung (EU) 2019/452 (EU-Screening-Verordnung) und der Anpassung an die bereits am 8. April 2020 vom Bundeskabinett verabschiedeten AWG-Novelle. Da letztere derzeit noch in den Ausschüssen im Bundestag diskutiert wird, hat das BMWi die aus seiner Sicht besonders dringlichen Anpassungen vorgezogen.

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Seitdem das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 22. April 2020 den neuen Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft vorgestellt hat, ist die Debatte um den Umgang mit Rechtsverstößen in Unternehmen wieder aufgeflammt. Verbände und Experten hatten in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass es ein Hauptziel des neuen Gesetzes sein müsse, Compliance-Maßnahmen und unternehmensinterne Aufklärung von Verstößen zu fördern.

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Schon seit Längerem forciert die Bundesregierung eine noch weitere Verschärfung der nationalen Regeln über die Investitionskontrolle. Diese ist etwa Teil der von Bundeswirtschaftsminister Altmaier im November 2019 vorgelegten Industriestrategie 2030. Parallel ist im April vergangenen Jahres die EU-Screening-Verordnung 2019/452 in Kraft getreten, die den Mitgliedstaaten erstmals verbindliche Vorgaben für einzelne Aspekte der Investitionsprüfung macht. Vor diesem Hintergrund hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) Ende Januar einen Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) vorgelegt. Diesen hat das Bundeskabinett in seiner heutigen Sitzung verabschiedet. Er wird nun das parlamentarische Verfahren in Bundestag und Bundesrat durchlaufen.

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Die derzeitige Covid 19-Pandemie hat sich längst auch zu einer Wirtschaftskrise entwickelt, deren volle Auswirkungen noch nicht absehbar sind. Die Krise erfasst auch solche Unternehmen, die in sogenannten systemrelevanten Bereichen tätig sind und auf deren Einsatz es zum Schutz der öffentlichen Gesundheit besonders ankommt. Nach Ansicht der EU Kommission ist daher gegenwärtig besonders wichtig, einen „Ausverkauf“ von kritischen Unternehmen und Schlüsseltechnologien und eine hierdurch drohende Beeinträchtigung des Gesundheitssektors zu verhindern.

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Der Ausbruch des Coronavirus in Deutschland hat einen unmittelbaren Einfluss auf die operative Exportkontrolle der Unternehmen. Während einerseits manche Exportkontrollabteilungen nicht mehr mit voller Schlagkraft arbeiten können und auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) seine Serviceleistungen, etwa an den Telefon-Hotlines, stark reduzieren musste, steigt gleichzeitig die Gefahr von Beschaffungsbemühungen ungewollter Empfänger von Waren und Technologie.

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Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat am 29. November 2019 die finale Fassung seiner „Industriestrategie 2030 vorgelegt. Darin kündigt das Ministerium unter anderem praxisrelevante Änderungen der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) an. Bei der Pressekonferenz hat Herr Altmaier hierzu angedeutet, dass in die Liste besonders sicherheitsrelevanter Unternehmen nun auch die Hersteller „kritischer Technologien“ aufgenommen werden sollen. Hintergrund ist die Sorge, dass China und andere als kritisch eingestufte Staaten Hochtechnologien aus Deutschland abziehen.

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Am 30. Juli 2019 hat die Europäische Kommission EU-Leitlinien für ein internes Compliance-Programm (ICP) für die Kontrolle des Handels mit Dual-Use-Gütern veröffentlicht. Mit diesem rechtlich unverbindlichen Instrument richtet sich die Kommission direkt an Unternehmen, die Handel mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck betreiben. Sie formuliert darin gewisse Erwartungen, die sie an die unternehmerische Selbstkontrolle im Dual-Use-Handel stellt, und gibt praktische Empfehlungen zu deren Umsetzung.

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Das Praxishandbuch „Recht der Kunst“ ist im C.H. Beck Verlag erschienen. Reinhart Rüsken hat an dem Handbuch als Autor mitgewirkt.

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Das von Dr. Roland M. Stein und Dr. Leonard von Rummel beigesteuerte Kapitel zur 8. Ausgabe von “Getting the Deal Through (GTDT): Foreign Investment Review” ist jetzt online verfügbar.

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Am 27. Februar 2019 findet die Forum Contracting Jahrestagung in Berlin statt. BLOMSTEIN wird unter den Referierenden sein: Reinhart Rüsken hält einen Vortrag zum aktuellen Rechtsrahmen und geplanten Rechtsänderungen von Stromsteuerbefreiungen. Am Vorabend wird die Veranstaltung mit einem Empfang eröffnet.

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