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Die erste Ausgabe des Lexology Getting the Deal Through: Sanctions Guide ist soeben erschienen und ermöglicht Einblicke in die Wirtschafts-, Finanz- und Handelssanktionssysteme vieler internationaler Regime. Dr. Roland M. Stein und Dr. Laura Louca haben das Kapitel zum Sanktionsregime in der Europäischen Union beigesteuert.

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BLOMSTEIN hat Albion Acquisitions Limited zu den investitionskontrollrechtlichen Fragen des empfohlenen Barkaufs des gesamten ausgegebenen und noch auszugebenden Stammkapitals von Aggreko plc beraten. Albion ist ein neu gegründetes Unternehmen, das sich im Besitz von Fonds befindet, die von I Squared Capital Advisors (US) LLC verwaltet werden, sowie von Investmentfonds, die von TDR Capital LLP verwaltet werden. Das gesamte ausgegebene und auszugebende Stammkapital von Aggreko plc wird auf einer vollständig verwässerten Basis mit insgesamt ca. 2.322 Mio. Pfund bewertet.

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Nach zahlreichen Verschärfungen des Investitionskontrollrechts im vergangenen Jahr (siehe hierzu die Änderungen des Außenwirtschaftsgesetzes sowie die 15. und 16. Änderungsverordnung der AWV), wurde die Außenwirtschaftsverordnung durch die 17. Änderungsverordnung (17. ÄndVO) nun erneut novelliert. Die vom Bundeskabinett am 27. April 2021 beschlossene Verordnung wurde nur wenige Tage später im Bundesanzeiger verkündet und ist seit dem 1. Mai 2021 in Kraft. Die Fassung des Kabinetts entspricht im Wesentlichen dem Referentenentwurf, enthält jedoch auch einige Abweichungen. BLOMSTEIN fasst in einer dreiteiligen FDI-Briefing-Serie die wichtigsten Änderungen zusammen und gibt eine erste Analyse der neuen Rechtslage. Der erste Teil befasst sich mit der Ausweitung des Fallgruppenkatalogs besonders prüfrelevanter Sektoren und der damit einhergehenden Ausweitung der Meldepflicht von Investitionsvorhaben.

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BLOMSTEIN berät die Qell Acquisition Corp. (Qell) bei einer Milliardenfusion mit dem Münchener Flugtaxi-Hersteller Lilium.

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Die neue Auflage von Getting the Deal Through: Foreign Investment Review für das Jahr 2021 ist erschienen. Dr. Roland M. Stein und Dr. Leonard von Rummel haben das Kapitel zur deutschen Investitionskontrolle beigesteuert.

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BLOMSTEIN hat zwei miteinander zusammenhängende investitionskontrollrechtliche Anmeldungen für GTCR, einem US-amerikanischen Private Equity Fonds, übernommen. GTCR erwarb zum einem die Assets des Produkts TachoSil, einem Schwamm zur Blutstillung und Wundversiegelung, zum anderen das Unternehmen Surgical Specialties Corporation (SSC), das sich auf hochleistungsfähiges chirurgisches Nahtmaterial und ophthalmische Messer fokussiert. In der Folge hat der Investor das Unternehmen Corza Medical gegründet, das SSC und Tachosil zu einem führenden Anbieter von chirurgischen Medizinprodukten vereint.

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Die soeben erschienene neueste Auflage von Lexology Getting the Deal Through: Foreign Investment Review ist nunmehr als Print und Online-Ausgabe erhältlich. BLOMSTEIN Partner Dr. Roland M. Stein und Associate Dr. Leonard von Rummel haben bereits zum dritten Mal das Kapitel zu Germany in dieser LexGTDT-Reihe verfasst.

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In der Vergangenheit ist das Investitionskontrollrecht ständig verschärft worden (siehe hierzu die Änderungen des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG-Novelle) sowie die 15. und 16. Änderungsverordnung der AWV. Mit Spannung ist der Entwurf der 17. Änderungsverordnung der AWV erwartet worden. Die Veröffentlichung ist immer wieder verschoben worden, da die Ressortabstimmung intensiv und lange dauerte.

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Vier Jahre nach dem Brexit-Referendum haben sich die EU und das Vereinigte Königreich auf das EU-UK Trade and Cooperation Agreement (TCA), das das Brexit Withdrawal Agreement ergänzt, geeinigt. BLOMSTEIN präsentiert in einer mehrteiligen Serie die wichtigsten Inhalte des neuen Handelsabkommens. In Teil 1 haben wir die Implementierung und substantielle Änderungen im Verhältnis EU-UK betrachtet. Teil 2 fokussierte sich auf den in der Praxis so relevanten Güter- und Warenverkehr. Teil 3 betrachtete eine Vielzahl von Bereichen von Dienstleistungen über digitalen Handel, Energie und das „Level-Playing Field“. Teil 4 analysierte u.a. Verkehr und Luftfahrt, Fischerei, Zusammenarbeit im Bereich soziale Sicherheit und die Freizügigkeit. Teil 5 befasste sich mit den Governance-Strukturen, der Streitbeilegung und Durchsetzung des Abkommens im Rahmen der nationalen Gerichtsbarkeit und des EuGH. Teil 6 zieht nun ein kurzes Fazit.

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Vier Jahre nach dem Brexit-Referendum haben sich die EU und das Vereinigte Königreich auf das EU-UK Trade and Cooperation Agreement (TCA), das das Brexit Withdrawal Agreement ergänzt, geeinigt. BLOMSTEIN präsentiert in einer mehrteiligen Serie die wichtigsten Inhalte des neuen Handelsabkommens. In Teil 1 haben wir die Implementierung und substantielle Änderungen im Verhältnis EU-UK betrachtet. Teil 2 fokussierte sich auf den in der Praxis so relevanten Güter- und Warenverkehr. Teil 3 betrachtete eine Vielzahl von Bereichen von Dienstleistungen über digitalen Handel, Energie und das „Level-Playing Field“. Teil 4 analysierte u.a. Verkehr und Luftfahrt, Fischerei, Zusammenarbeit im Bereich soziale Sicherheit und die Freizügigkeit. Teil 5 befasst sich nun mit den Governance-Strukturen, der Streitbeilegung und Durchsetzung des Abkommens im Rahmen der nationalen Gerichtsbarkeit und des EuGH.

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