Die Siemens AG hat vor dem Bundesfinanzhof (BFH) einen großen Erfolg in einer Streitigkeit mit dem Hauptzollamt München (HZA) erzielt.
Das HZA hatte gegenüber Siemens Stromsteuerbescheide erlassen, in denen es bestimmte Umspann- und Leitungsverluste im Versorgungsnetz des Unternehmens nicht als steuermindernd anerkannte, wodurch sich die festgesetzte Stromsteuerschuld erhöhte. Hiergegen erhob Siemens Klage und bekam nun vor dem BFH Recht.
weiter lesenDer Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 7. April 2016 (Rs. C-294/14) die Rechtsauffassung unserer Mandantin ADM in einem Rechtstreit mit der deutschen Finanzverwaltung bestätigt. ADM hatte vor dem Finanzgericht Hamburg gegen einen Einfuhrabgabenbescheid des Hauptzollamts Hamburg Stadt geklagt, das dem EuGH die Sache zur Vorabentscheidung vorlegte. Der EuGH folgte nun der Rechtsauffassung der ADM zur Auslegung des europäischen Zollrechts. Demnach verlieren Öle aus verschiedenen Präferenzgebieten ihren Präferenzstatus nicht dadurch, dass sie bei ihrer Beförderung in die EU im Tank eines Frachtschiffs vermischt werden.
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