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Since last night, the EU has adopted further sanctions against Russia. The new restrictions concern the listing of further persons, including Oligarchs with close ties to President Putin, and the aviation sector. The SWIFT de-coupling is not yet legally implemented.

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On 25 February 2022, the European Union (EU) has agreed upon further sanctions against Russia as a reaction to, as the European Council put it, “the Russian Federation’s unprovoked and unjustified military aggression against Ukraine.”:

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If the Western states stick to their pronouncements of the past few days, the imposition of further sanctions against Russia for invading Ukraine is only a matter of time. The EU has already announced a crisis summit for tonight (24 February 2022), which will lead to a massive tightening of yesterday’s sanctions for Russia’s recognition of independence of Ukrainian’s regions of Donetsk and Luhansk.

The current sanctions regime consists of two layers:

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Am 23. Februar 2022 hat die Europäische Kommission ihren Entwurf für eine Richtlinie über die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen vorgestellt. Der Entwurf reiht sich in eine Entwicklung ein, in der die Menschenrechts- und Umwelt-Compliance in den Lieferketten von Unternehmen eine stetig bedeutendere Rolle einnimmt. Auf nationaler Ebene ist dessen Ergebnis das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das am 1. Januar 2023 in Kraft treten wird. In anderen Mitgliedsstaaten sind solche Gesetze wirksam, wie etwa in Frankreich oder in den Niederlanden seit 2019.

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Aufgrund der sich weiter zuspitzenden Ukraine-Krise müssen sich Unternehmen derzeit dringend mit der Frage befassen, wie sie mit möglichen neuen EU-Sanktionen gegen Russland umgehen werden. Die EU würde im Fall einer russischen Aggression gegen die Ukraine eine ganze Reihe von erheblichen Wirtschafts- und Finanzsanktionen gegen Russland erlassen. Wir haben die fünf konkreten Erstmaßnahmen für Sie zusammengefasst, die Ihr Unternehmen möglichst frühzeitig ergreifen sollte.

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz konnte den Versuch des taiwanischen Chip-Zulieferers GlobalWafers abwehren, per Eilantrag den Eintritt der außenwirtschaftsrechtlichen Bedingung für die Siltronic-Übernahme feststellen zu lassen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Beschwerde gegen den kurz zuvor ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin abgewiesen (Az. 1 S 10/22).

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BLOMSTEIN vertritt den chinesischen Terminalbetreiber COSCO Shipping Ports Limited (COSCO) im Hinblick auf investitionskontrollrechtliche Aspekte bei ihrem Einstieg in den Container Terminal Tollerort (CTT) der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA). Mit einer Minderheitsbeteiligung von 35 % soll sich COSCO künftig am CTT beteiligen. Derzeit stehen die wettbewerbs- und außenwirtschaftsrechtlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörden hierzu noch aus.

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Am 9. September 2021 trat die neue Dual-Use-Verordnung (VO 2021/821/EU) in Kraft. Sie setzt ein neues Rechtsregime ein für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung, der Durchfuhr und der Verbringung betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck. Damit im Zusammenhang veröffentlichte die Europäische Kommission am 23. November 2021 ihren jährlichen Bericht im Bereich der Dual-Use-Güter. Schwerpunkt dieses Berichts ist die Umsetzung der neuen Dual-Use-Verordnung.

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Im März 2019 hat die Europäische Union die sog. Screening-Verordnung (VO 2019/452/EU) erlassen. Diese soll Mitgliedstaaten animieren, ausländische Direktinvestitionen aus Drittstaaten aus Gründen der Sicherheit und öffentlichen Ordnung zu überprüfen. Auch schuf die Screening-Verordnung ein Kooperationsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten untereinander und mit der Europäischen Kommission. In diesem Zusammenhang hat die Kommission am 23. November 2021 zum ersten Mal einen nunmehr jährlichen Report zur Investitionskontrolle herausgegeben.

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BLOMSTEIN hat Teva Pharmaceutical Industries Limited (Teva) erfolgreich bei der investitionskontrollrechtlichen Anmeldung ihrer strategischen Lizenzierungskooperation mit der MODAG GmbH (MODAG) beraten.

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