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BLOMSTEIN übernimmt die investitionskontrollrechtliche Beratung für das deutsche KI-Verteidigungsunternehmen Helsing bei seiner Series-A-Finanzierungsrunde. Die europäische Investmentgesellschaft Prima Materia hat sich dabei mit rund EUR 100 Millionen an dem aus München stammenden Unternehmen beteiligt. Helsing wurde 2021 gegründet und verfügt über Standorte in München, Berlin und London. Das Software-Startup plant die Verteidigungsorgane liberaler demokratischer Staaten mit weltweit führender KI-Technologie auszustatten.

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Die harmonisierten Ursprungsregeln des Pan-Europa-Mittelmeer-Übereinkommens (PEM-Übereinkommen) sind ein zentrales Instrument des präferenziellen Warenverkehrs innerhalb der PEM-Freihandelszone. Das PEM-Übereinkommen schafft gemeinsame Ursprungsregeln zwischen der EU und den anderen 24 Vertragsparteien (EFTA-Staaten, die Färöer-Inseln, Türkei und die Mittelmeeranrainerstaaten des Westbalkans, Nordafrika und des Nahen Ostens einschließlich einiger ihrer Nachbarländer). Um die geltenden Ursprungs- und Verfahrensregeln zu modernisieren und zu vereinfachen, verhandeln die Vertragsparteien seit 2012 an einer Revision der Konvention.

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Das JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2021/2022 ist erschienen und BLOMSTEIN freut sich über die Auszeichnung der JUVE Redaktion in der Kategorie „Kanzlei des Jahres für Außenwirtschaftsrecht“.

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Die meisten Unternehmen leisten regelmäßig Zahlungen ins oder sind Empfänger von Zahlungen aus dem Ausland. Genauso halten eine Vielzahl von inländischen Unternehmen Anteile an ausländischen Unternehmen oder werden selbst (zum Teil) von ausländischen Unternehmen gehalten. Daraus ergibt sich eine ganze Reihe von Themen, unter anderem Meldepflichten bei der Bundesbank. Trotz empfindlicher Sanktionierung (bis zu 30.000 Euro Bußgeld je Verstoß), strikter Meldefristen und nur eingeschränkter Korrekturmöglichkeiten werden die Meldepflichten nach §§ 62–70 AWV vielfach stiefmütterlich behandelt oder gar ganz übersehen. Betroffen sind neben Unternehmen gleichermaßen Privatpersonen und Freiberufler, denn die Meldepflicht gilt grundsätzlich für grenzüberschreitende Zahlungen (über 12.500 Euro ohne gegenüberstehenden Import oder Export) und Unternehmensbeteiligungen mit Auslandsbezug. Da abgegebene falsche oder unvollständige Meldungen zumindest eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit darstellen, sollten solche Meldeverstöße durch eine vorbeugende Compliance-Strategie möglichst vermieden werden.

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BLOMSTEIN berät ADTRAN, Inc. (ADTRAN) im Hinblick auf die investitionskontrollrechtlichen sowie fusionskontrollrechtlichen Aspekte des Zusammenschlusses mit dem Netzwerktechnologieunternehmen ADVA Optical Networking SE (ADVA). Durch den Zusammenschluss wollen die Unternehmen zu einem führenden Anbieter von End-to-End-Glasfasernetzlösungen werden.

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BLOMSTEIN hat die Zoom Video Communications Inc. (Zoom) im Hinblick auf die investitionskontrollrechtlichen Fragen bei ihrem direkten Erwerb des deutschen Software- und Dienstleistungsunternehmens für Sprachverarbeitung, der Karlsruhe Information Technology Solutions – kites GmbH (kites), erfolgreich vertreten.

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Ab 2023 gilt in Deutschland das neue Lieferkettengesetz. Im Interview schildert Rechtsanwältin Anna Huttenlauch, warum sich Unternehmen schon jetzt vorbereiten sollten.

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Die erneute Verschärfung des Investitionskontrollrechts durch die am 1. Mai 2021 in Kraft getretene 17. Änderungsverordnung der AWV führt zu vielen Klarstellungen für ausländische Direktinvestitionen, insbesondere im Hinblick auf atypische Erwerbsformen sowie in verfahrensrechtlicher Hinsicht. Neben der Ausweitung der Fallgruppen prüfungsrelevanter Sektoren (siehe 1. Briefing der FDI-Briefing-Serie), der Anpassung der Schwellenwerte und Änderungen in der sektorspezifischen Prüfung (siehe 2. Briefing der FDI-Briefing-Serie), gleicht die Änderungsverordnung das Gesetz an die bisherige Prüf- und Verfahrenspraxis an. Sie sieht daher Änderungen bei atypischen Erwerben vor und schafft das sogenannte Konzernprivileg. Von Bedeutung ist außerdem die neu geschaffene Übergangsregelung, die Klarheit über die Geltung der mit der 17. Änderungsverordnung in Kraft getretenen Regelungen schafft.

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Die am 1. Mai 2021 neu in Kraft getretene 17. Änderungsverordnung der AWV reiht sich ein in eine Reihe von Verschärfungen der Investitionskontrolle im vergangenen Jahr (siehe hierzu die Änderungen des Außenwirtschaftsgesetzes sowie die 15. und 16. Änderungsverordnung der AWV). Mit ihr wird der Rahmen, ab wann ein Investitionsvorhaben zu melden ist und so letztlich untersagt oder mit Anordnungen auferlegt werden kann, erheblich erweitert. In einem ersten Briefing haben wir bereits die Ausweitung des Fallgruppenkatalogs prüfungsrelevanter Sektoren im Bereich der sektorübergreifenden Prüfung zusammengefasst. Der zweite Teil der FDI-Briefing-Serie befasst sich nun mit der Anpassung der Schwellenwerte, ab denen ein Investitionsvorhaben zu melden ist. Außerdem werden die Änderungen in der sektorspezifischen Prüfung vorgestellt, wonach nun auch der gesamte Verteidigungsbereich (alle Güter des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste) dem Investitionskontrollrecht unterfällt.

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BLOMSTEIN hat die 3D Systems Corporation (3D Systems) hinsichtlich der investitionskontrollrechtlichen Fragen bei ihrem indirekten vollständigen Erwerb des deutschen 3D-Drucksoftwareunternehmens Additive Works GmbH erfolgreich vertreten.

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