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BLOMSTEIN hat die Zoom Video Communications Inc. (Zoom) im Hinblick auf die investitionskontrollrechtlichen Fragen bei ihrem direkten Erwerb des deutschen Software- und Dienstleistungsunternehmens für Sprachverarbeitung, der Karlsruhe Information Technology Solutions – kites GmbH (kites), erfolgreich vertreten.

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Ab 2023 gilt in Deutschland das neue Lieferkettengesetz. Im Interview schildert Rechtsanwältin Anna Huttenlauch, warum sich Unternehmen schon jetzt vorbereiten sollten.

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Die erneute Verschärfung des Investitionskontrollrechts durch die am 1. Mai 2021 in Kraft getretene 17. Änderungsverordnung der AWV führt zu vielen Klarstellungen für ausländische Direktinvestitionen, insbesondere im Hinblick auf atypische Erwerbsformen sowie in verfahrensrechtlicher Hinsicht. Neben der Ausweitung der Fallgruppen prüfungsrelevanter Sektoren (siehe 1. Briefing der FDI-Briefing-Serie), der Anpassung der Schwellenwerte und Änderungen in der sektorspezifischen Prüfung (siehe 2. Briefing der FDI-Briefing-Serie), gleicht die Änderungsverordnung das Gesetz an die bisherige Prüf- und Verfahrenspraxis an. Sie sieht daher Änderungen bei atypischen Erwerben vor und schafft das sogenannte Konzernprivileg. Von Bedeutung ist außerdem die neu geschaffene Übergangsregelung, die Klarheit über die Geltung der mit der 17. Änderungsverordnung in Kraft getretenen Regelungen schafft.

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Die am 1. Mai 2021 neu in Kraft getretene 17. Änderungsverordnung der AWV reiht sich ein in eine Reihe von Verschärfungen der Investitionskontrolle im vergangenen Jahr (siehe hierzu die Änderungen des Außenwirtschaftsgesetzes sowie die 15. und 16. Änderungsverordnung der AWV). Mit ihr wird der Rahmen, ab wann ein Investitionsvorhaben zu melden ist und so letztlich untersagt oder mit Anordnungen auferlegt werden kann, erheblich erweitert. In einem ersten Briefing haben wir bereits die Ausweitung des Fallgruppenkatalogs prüfungsrelevanter Sektoren im Bereich der sektorübergreifenden Prüfung zusammengefasst. Der zweite Teil der FDI-Briefing-Serie befasst sich nun mit der Anpassung der Schwellenwerte, ab denen ein Investitionsvorhaben zu melden ist. Außerdem werden die Änderungen in der sektorspezifischen Prüfung vorgestellt, wonach nun auch der gesamte Verteidigungsbereich (alle Güter des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste) dem Investitionskontrollrecht unterfällt.

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BLOMSTEIN hat die 3D Systems Corporation (3D Systems) hinsichtlich der investitionskontrollrechtlichen Fragen bei ihrem indirekten vollständigen Erwerb des deutschen 3D-Drucksoftwareunternehmens Additive Works GmbH erfolgreich vertreten.

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Die erste Ausgabe des Lexology Getting the Deal Through: Sanctions Guide ist soeben erschienen und ermöglicht Einblicke in die Wirtschafts-, Finanz- und Handelssanktionssysteme vieler internationaler Regime. Dr. Roland M. Stein und Dr. Laura Louca haben das Kapitel zum Sanktionsregime in der Europäischen Union beigesteuert.

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BLOMSTEIN hat Albion Acquisitions Limited zu den investitionskontrollrechtlichen Fragen des empfohlenen Barkaufs des gesamten ausgegebenen und noch auszugebenden Stammkapitals von Aggreko plc beraten. Albion ist ein neu gegründetes Unternehmen, das sich im Besitz von Fonds befindet, die von I Squared Capital Advisors (US) LLC verwaltet werden, sowie von Investmentfonds, die von TDR Capital LLP verwaltet werden. Das gesamte ausgegebene und auszugebende Stammkapital von Aggreko plc wird auf einer vollständig verwässerten Basis mit insgesamt ca. 2.322 Mio. Pfund bewertet.

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Nach zahlreichen Verschärfungen des Investitionskontrollrechts im vergangenen Jahr (siehe hierzu die Änderungen des Außenwirtschaftsgesetzes sowie die 15. und 16. Änderungsverordnung der AWV), wurde die Außenwirtschaftsverordnung durch die 17. Änderungsverordnung (17. ÄndVO) nun erneut novelliert. Die vom Bundeskabinett am 27. April 2021 beschlossene Verordnung wurde nur wenige Tage später im Bundesanzeiger verkündet und ist seit dem 1. Mai 2021 in Kraft. Die Fassung des Kabinetts entspricht im Wesentlichen dem Referentenentwurf, enthält jedoch auch einige Abweichungen. BLOMSTEIN fasst in einer dreiteiligen FDI-Briefing-Serie die wichtigsten Änderungen zusammen und gibt eine erste Analyse der neuen Rechtslage. Der erste Teil befasst sich mit der Ausweitung des Fallgruppenkatalogs besonders prüfrelevanter Sektoren und der damit einhergehenden Ausweitung der Meldepflicht von Investitionsvorhaben.

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BLOMSTEIN berät die Qell Acquisition Corp. (Qell) bei einer Milliardenfusion mit dem Münchener Flugtaxi-Hersteller Lilium.

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Die neue Auflage von Getting the Deal Through: Foreign Investment Review für das Jahr 2021 ist erschienen. Dr. Roland M. Stein und Dr. Leonard von Rummel haben das Kapitel zur deutschen Investitionskontrolle beigesteuert.

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