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Der russische Überfall auf die Ukraine hat zu einem Umdenken geführt. Plötzlich sollen umfangreiche Mittel bereitgestellt werden, mit denen die dringend benötigte Ausrüstung der Bundeswehr endlich realisiert werden kann. Diese Ausrüstung soll nun schnellstmöglich erfolgen. Erste Beschaffungsvorhaben sind sogar schon angestoßen worden.

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Mit dem am 29. Oktober 2020 in Kraft getretenen Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) soll die Digitalisierung von Krankenhäusern vorangetrieben werden. Bis zu 4,3 Mrd. Euro stellen der Bund und die Länder seit dem 1. Januar 2021 dafür zur Verfügung. Gefördert werden unter anderem Investitionen in die digitale Infrastruktur, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie dafür erforderliche personelle Maßnahmen. Aus der KHZG-Förderrichtlinie geht hervor, dass das Bundesamt für Soziale Sicherung einen Krankenhauszukunftsfonds einrichtet. Die Krankenhausträger können ihren Förderbedarf bei den Ländern anmelden, welche ihrerseits Förderanträge an das Bundesamt für Soziale Sicherung stellen. Sobald die Länder das Geld erhalten haben, erlassen sie einen Fördermittelbescheid gegenüber dem Krankenhausträger und leiten die Fördermittel weiter. Neben dem Bundesgesundheitsministerium hat inzwischen auch das Land Niedersachsen zu wesentlichen Fragen im Zusammenhang mit dem KHZG Stellung genommen. Durch die Förderung können auch private Krankenhausträger an vergaberechtliche Vorgaben gebunden werden.

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Am 23. Februar 2022 hat die Europäische Kommission ihren Entwurf für eine Richtlinie über die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen vorgestellt. Der Entwurf reiht sich in eine Entwicklung ein, in der die Menschenrechts- und Umwelt-Compliance in den Lieferketten von Unternehmen eine stetig bedeutendere Rolle einnimmt. Auf nationaler Ebene ist dessen Ergebnis das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das am 1. Januar 2023 in Kraft treten wird. In anderen Mitgliedsstaaten sind solche Gesetze wirksam, wie etwa in Frankreich oder in den Niederlanden seit 2019.

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Die Weltbank hat das erste Übersichtswerk zu vergaberechtlichen Ausschlusssystemen veröffentlicht. Das „Global Suspension & Debarment Directory” gibt konsultierend Aufschluss darüber, wie verschiedene Rechtssysteme weltweit Ausschlussmechanismen anwenden, um bestimmten Auftragnehmern den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu verwehren. Das Werk basiert auf dem im Jahr 2020 durchgeführten „Global Suspension & Debarment Survey” mit Beiträgen zahlreicher Experten. Auch BLOMSTEIN-Counsel Dr. Florian Wolf hat mit seinem Fachwissen an dem Kapitel zu Deutschland mitgewirkt.

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Am 1. Juli 2021 ist das Gesetz über die Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge (Schnellladegesetz – SchnellLG) vom 25.06.2021 (BGBl. 2021 I, 2141) in Kraft getreten. Das SchnellLG ist ein wesentlicher Baustein für den Ausbau der Elektromobilität in Deutschland: Es bildet insbesondere die gesetzliche Grundlage für ein Vergabeverfahren über Bau und Betrieb von 1.000 Schnellladestandorten im gesamten Bundesgebiet. Die Ladeleistung einer Schnellladesäule an einem solchen Standort beträgt mindestens 150 Kilowatt. Dies ermöglicht nach 30-minütigem Laden eine Reichweite von ca. 150 bis 300 Kilometer.

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Am 25. Mai 2021 fand das vom Debarment and Exclusions Subcommitee der International Bar Association (IBA) organisierte Webinar zu Ausschlüssen und Vergabesperren von Vergabeverfahren in Europa statt. Das Webinar wurde moderiert von BLOMSTEIN-Partner Dr. Roland M. Stein. Eine Aufzeichnung der virtuellen Veranstaltung ist jetzt online verfügbar.

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BLOMSTEIN hat die OMR hinsichtlich vergaberechtlicher Aspekte bei der Einrichtung und dem Betrieb von Deutschlands größtem Impfzentrum in Hamburg beraten.

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Mit dem am 29. Oktober 2020 in Kraft getretenen Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) soll die Digitalisierung von Krankenhäusern vorangetrieben werden. Bis zu 4,3 Mrd. Euro stellen der Bund und die Länder seit dem 1. Januar 2021 dafür zur Verfügung. Gefördert werden unter anderem Investitionen in die digitale Infrastruktur, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie dafür erforderliche personelle Maßnahmen. Aus der KHZG-Förderrichtlinie geht hervor, dass das Bundesamt für Soziale Sicherung einen Krankenhauszukunftsfonds einrichtet. Die Krankenhausträger können ihren Förderbedarf bei den Ländern anmelden, welche ihrerseits Förderanträge an das Bundesamt für Soziale Sicherung stellen. Sobald die Länder das Geld erhalten haben, erlassen sie einen Fördermittelbescheid gegenüber dem Krankenhausträger und leiten die Fördermittel weiter. Neben dem Bundesgesundheitsministerium hat inzwischen auch das Land Niedersachsen zu wesentlichen Fragen im Zusammenhang mit dem KHZG Stellung genommen. Durch die Förderung können auch private Krankenhausträger an vergaberechtliche Vorgaben gebunden werden.

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Mit dem Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes (VerSanG) hat die Bundesregierung ihren lang gehegten Plan zur Einführung von Unternehmenssanktionen in die Tat umgesetzt. Hintergrund der Gesetzesnovelle ist, dass Verbände für ihr Fehlverhalten aktuell nur nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht belangt werden können. Das bedeutet unter anderem, dass die Behörde nach eigenem Ermessen entscheiden kann, ob sie dieses Fehlverhalten verfolgt. Zudem sind die Bußgelder, die nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz verhängt werden können, bei 10 Mio. EUR gedeckelt, egal wie groß das Unternehmen ist.

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Cyber-Security gewinnt in Deutschland und in Europa zunehmend an Bedeutung. Das Bedürfnis, den digitalen Markt und die IT Systeme der dort handelnden Unternehmen vor Angriffen zu schützen, wächst stetig. In den vergangenen zwei Jahren haben 68% der Unternehmen Cyber-Angriffe registriert. Laut Aussage des BSI-Präsidenten kommen täglich 390.000 neue Varianten zu den bekannten 800 Millionen Schadprogrammen hinzu. Der europäische und der deutsche Gesetzgeber haben unter dem Regelungsziel „Cyber-Sicherheit“ daher eine Reihe von Rechtsnormen erlassen und den Mitgliedstaaten bzw. Unternehmen weitgehende Pflichten auferlegt. Dieses Briefing soll einen Überblick geben über die prominentesten Gesetzesakte im Bereich Cyber-Security und die darin verankerten Pflichten der Adressaten.

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