Die WirtschaftsWoche (WiWo) hat BLOMSTEIN unter die führenden Kanzleien für Vergaberecht in Deutschland gewählt.
weiter lesenAm 7. und 8. November 2018 findet die 22. EUROFORUM-Jahrestagung: Brennpunkt Vergaberecht in Düsseldorf statt. BLOMSTEIN wird unter den Referierenden vertreten sein.
weiter lesenDr. Roland Stein, Dr. Pascal Friton und Dr. Hans-Joachim Prieß werden in den Ausgaben Who’s Who Legal: Trade & Customs 2018, Government Contracts 2018 und Germany 2019 in der Liste der in Deutschland und weltweit führenden Experten auf den Gebieten des Zoll-, Außenwirtschafts- und Vergaberechts geführt.
weiter lesenAm 25. und 26. Oktober 2018 findet der 5. Deutsche Vergabetag in Berlin statt. BLOMSTEIN wird durch die Leitung eines Praxis-Workshops ebenfalls vertreten sein.
weiter lesenRoland Stein, Pascal Friton und Hans-Joachim Prieß sind von Who’s Who Legal erneut in die Liste der weltweit führenden Anwälte im Vergaberecht aufgenommen worden.
weiter lesenErneut hat Who’s Who Legal (WWL) in seiner aktuellen Veröffentlichung BLOMSTEIN Partner und Of Counsel in die Liste der besten Rechtsanwälte Deutschlands im Bereich „Government Contracts“ aufgenommen.
weiter lesenDie 14. Auflage des Beck’schen Prozessformularbuchs ist erschienen. Drei BLOMSTEIN-Rechtsanwälte haben als Autoren an dem Standardwerk mitgewirkt.
weiter lesenBLOMSTEIN-Associate Dr. Florian Wolf hat einen Artikel zum Thema “Die Vergabe von Rettungsdienstleistungen nach der Vergaberechtsreform” im neuen E-Book Vergaberecht 2018 des EUROFORUM-Verlag veröffentlicht. Der Artikel kann hier abgerufen werden. Das gesamte E-Book Vergaberecht 2018 ist für Interessenten beim EUROFORUM-Verlag unter diesem Link kostenfrei abrufbar.
weiter lesenBLOMSTEIN Of Counsel Dr. Hans-Joachim Prieß ist am 3. November 2017 vom Hamburger Vergabeinstitut (HVI) für sein Lebenswerk als Vergaberechtler mit dem sog. „Vergabefuchs“ geehrt worden. Bei einem Gala-Dinner im Übersee Club in Hamburg wurde der Preis von Prof. Heiko Höfler überreicht.
weiter lesenDie Idee eines bundesweiten Korruptionsregisters, in das verschiedene Wirtschaftsstraftaten und -ordnungswidrigkeiten eingetragen werden, geistert schon seit Jahren durch die Vergaberechtswelt. Nun ist der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters in einer leicht geänderten Fassung angenommen worden. Das Register soll spätestens im Laufe des Jahres 2020 funktionsfähig sein und ersetzt die von einem Teil der Bundesländer eingerichteten Register. Auftraggeber sind nicht nur im Oberschwellenbereich dazu verpflichtet, das Register vor jeder Vergabe eines öffentlichen Auftrags zu konsultieren. Auf dieser Grundlage können sie belastete Unternehmen rechtssicherer ausschließen. Das Bundeskartellamt wird als beauftrage Registerbehörde darüber hinaus entscheiden, ob ein eingetragenes Unternehmen hinreichende Selbstreinigungsmaßnahmen durchgeführt hat und sich deshalb wieder an Vergabeverfahren beteiligen kann. Das Wettbewerbsregister wird weitreichende Auswirkungen auf die vergaberechtliche Praxis haben.
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